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Allgemeine Geschäftsbedingungen Malermeisterhupf GmbH Malermeister Hupf GmbH 

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1. Vertragliche Grundlage

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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), welche dem Kunden mit der Offerte ausgehändigt werden, bilden zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Obligationsrechts (nachfolgend OR) die vertragliche Grundlage für die bestellten Malerarbeiten sowie Graffitischutzsysteme.

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2. Malerarbeiten

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Das Unternehmen gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Malerarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des SMGV ergibt. 

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3. Vergütung

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Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung gemäss Werkvertrag/ Offerte.
Das Unternehmen ist berechtigt, Akontorechnungen zu stellen.
Der Kunde bezahlt die mit Ablieferung der Malerarbeiten fällige Forderung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Für Regiearbeiten gelten die vereinbarten Tarife gemäss Werkvertrag/ Offerte.

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4. Prüfung der Malerarbeiten 

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Der Kunde prüft die Malerarbeiten umgehend nach deren Abschluss. Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und das Unternehmen (nachfolgend gemeinsam als "Parteien" bezeichnet) diese Mängel mit Vorteil schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Der Kunde kann weitere Forderungen (Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wenn das Malergeschäft die Nachbesserung überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz Nachbesserung nicht mangelfrei ist. 
Prüft der Kunde die Malerarbeiten nicht umgehend nach deren Abschluss oder innert einer mit dem Malergeschäft vereinbarten Frist, so gelten die Malerarbeiten als mangelfrei genehmigt.

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5. Unterhalt von Beschichtungen

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Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen. 
Die mitgelieferte Instandhaltungsanleitung gibt darüber detailliert Auskunft. 

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6. Haftung

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Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrecht. Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt. Zudem ist die Haftung des Unternehmens für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 

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7. Verjährung

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Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden aus Sachgewährleistungen (also für Forderungen aufgrund von mangelhaften Malerarbeiten) werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt. 

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8. Graffitischutz-Systeme

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8.1 Wird das Graffiti Schutzsystem mechanisch beschädigt, muss dieses erneuert werden, der Schutz ist mit der         

      Beschädigung erloschen und wir übernehmen keinerlei Garantie für die Beschädigung des darunterliegenden.     

      Untergrundes (Vermilchung) bei einer Entfernung des Graffitis.

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8.2 Graffiti-Verunreinigungen dürfen nur mit den von der Firma Scheidel AG empfohlenen Mitteln  entfernt werden. 

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8.3 Werden auf den von uns erstellten Graffitischutzsystemen Graffitis durch eine Fremdfirma entfernt, mit 

      Fremdmitteln, die nicht von der Firma Scheidel AG sind, lehnen wir jegliche Garantie ab. 

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8.4 Es gibt keinerlei 100 % Schutz, da es Hunderte verschiedener Sprühmittel gibt, die nicht alle entfernbar sind, trotz

      eines Graffiti Schutzanstriches, darum kann es vorkommen, dass der Schutz mit dem Graffiti entfernt und erneuert

      werden muss, da dieser beschädigt wird.

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8.5 Bei Untergründen wie Plexiglas / PVC oder anderen Plastikbauteilen, bei denen der Graffitischutz beschädigt         

      wurde, kann es vorkommen, dass das Bauteil verbleicht.

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8.6 Eine Graffiti-Verunreinigung muss zwingend innert 3 Tagen uns gemeldet werden, da längeres Zuwarten, die

      Entfernung immer schwieriger macht, da dies durch Sonneneinstrahlung usw. eingebrannt werden kann,

      insbesondere bei Plexiglas

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Es gelten die Produktbestimmungen der Firma Scheidel AG oder der Firma Diotrol AG
Es wird empfohlen, einen Wartungsvertrag abzuschliessen, den wir Ihnen gerne unterbreiten.

Malermeisterhupf GmbH 
Amselweg 2
8600 Dübendorf
 
Gerichtsstand Dübendorf/Zuerich

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